Die Gemeinde hat sich im Zuge der Planung einer neuen Mobilfunkinfrastruktur intensiv mit möglichen Standorten auseinandergesetzt. Verantwortlich für die Realisierung des Vorhabens ist die Vantage Towers AG (vormals Vodafone Towers Germany GmbH), die die Bernhart ConsKom GmbH & Co. KG mit der Information der Kommune beauftragt hatte.
Das Projekt wurde dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. In diesem Zusammenhang beschloss das Gremium, das Mitwirkungsangebot der Gemeinde anzunehmen und die Standortwahl im Rahmen eines dialogischen Verfahrens durch einen unabhängigen Sachverständigen begleiten zu lassen. Ziel war eine fundierte und transparente Entscheidungsgrundlage unter Berücksichtigung technischer, städtebaulicher und gesundheitlicher Aspekte.
Die Ergebnisse der Untersuchung stellte Diplom-Ingenieur Hans Ulrich vom Münchner Ingenieurbüro funktechanalyse.de im Rahmen einer Videoschalte dem Gemeinderat vor. Das vollständige Gutachten sowie die Präsentation können in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Im Zuge seiner Ausführungen ging Ulrich auch auf zentrale Aussagen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2012 ein. Demnach besteht ein hohes öffentliches Interesse an einer flächendeckenden, angemessenen und leistungsfähigen Mobilfunkversorgung. Gleichzeitig sei die Nutzung mobiler Datendienste in den vergangenen Jahren sowohl quantitativ als auch qualitativ deutlich gestiegen. Während die bestehenden Anlagen vor rund 20 Jahren noch ausreichend waren, sei heute ein zusätzlicher Mobilfunkmast dringend erforderlich.
Hinsichtlich der gesetzlichen Grenzwerte erläuterte Ulrich, dass Mobilfunkanlagen durchaus städtebauliche Auswirkungen haben können. Gemeinden seien daher berechtigt, sich mit der räumlichen Steuerung solcher Anlagen zu befassen – auch dann, wenn die gesetzlichen Grenzwerte unterschritten werden. Eigene, strengere Grenzwerte dürfen Kommunen jedoch nicht festlegen.
Im Rahmen der Untersuchung wurden insgesamt fünf Standortvarianten in enger Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung geprüft. Bewertet wurden unter anderem der Versorgungspegel, die Immissionssituation sowie die Flächen- und Kapazitätsabdeckung. Als Vorzugsstandort kristallisierte sich die Variante A03 im Gewerbegebiet am Anger zwischen Bahngleis und Straße heraus. Dieser Standort gewährleistet nicht nur eine gute Versorgung, sondern deckt auch Teile des benachbarten Bernau ab. Gleichzeitig ist die zu erwartende Strahlenbelastung deutlich geringer als bei einem alternativen Dachstandort.
Bereits im Vorfeld ausgeschieden war der Standort „Ramsl“, der in einem früheren Verfahren abgelehnt wurde. Auch ein Standort auf der Nordseite der Bahn wurde als ungeeignet bewertet, da der Schutz des Außenbereichs Vorrang hat und es sich zudem um eine Ausgleichsfläche handelt.