Mit Schreiben des Landratsamtes vom 16. Januar 2026, eingegangen am 22. Januar, wurde die Gemeinde über die erneute Auslegung der geplanten Verordnung zum Schutz des Landschaftsbestandteils Hitzelsberg informiert. Die finale Version der Unterlagen traf am 4. Februar 2026 im Rathaus ein.
Die Beteiligung von Fachstellen, Eigentümern und Bewirtschaftern erfolgt nun wie vorgesehen. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen findet im Zeitraum vom 16. Februar bis 20. März 2026 statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen im Rathaus einsehen. Die amtliche Bekanntmachung wurde bereits ausgehängt.
Das überarbeitete Verordnungsgebiet und die neuen Grenzen werden grundsätzlich positiv bewertet, da die Untere Naturschutzbehörde auf sämtliche Einwände der Gemeinde eingegangen ist. Ein Mitglied des Gemeinderats äußerte dennoch Kritik: Der Artenreichtum am Hitzelsberg sei vor allem der guten Pflege durch die Eigentümer zu verdanken, nicht allein dem behördlichen Schutzstatus. Der Gemeinderat hat beschlossen, keine weitere Stellungnahme zur aktuellen Verordnung an das Landratsamt Rosenheim einzureichen.
Buche soll Naturdenkmal werden
Zusätzlich teilte die Untere Naturschutzbehörde am 4. Februar 2026 mit, dass eine Buche auf der FlNr. 1101/0 samt eines noch festzulegenden Umgriffs künftig als Naturdenkmal gesichert werden soll. Die Buche befindet sich am Waldrand am Hitzelsberg. Das entsprechende Verfahren zur Unterschutzstellung soll im 2. oder 3. Quartal 2026 beginnen und wurde bereits im Amtsblatt vom 30. Januar 2026 angekündigt.
Im Gemeinderat kam dabei die Frage auf, wer für die Verkehrssicherung der Buche verantwortlich ist. Laut Auskunft der Ersten Bürgermeisterin liegt diese Pflicht beim jeweiligen Eigentümer, auf dessen Grundstück der Stamm des Baumes wächst.
Die Vorgehensweise des Landratsamtes und der Unteren Naturschutzbehörde wurde im Gremium mehrheitlich kritisch gesehen. Kritisiert wurde insbesondere, dass die betroffenen Eigentümer erst nach der Bekanntmachung über die einstweilige Sicherstellung informiert wurden. Einige Mitglieder bezeichneten das Vorgehen als übergriffig und stellten in Frage, ob die Ausweisung eines einzelnen Baumes als Naturdenkmal im Waldrandgebiet tatsächlich notwendig sei.
Die Gemeinde wird beim weiteren Verfahren in der zweiten Jahreshälfte 2026 eingebunden. Die einstweilige Sicherstellung der Buche wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen – gleichwohl äußerten einige Mitglieder erneut Zweifel am Sinn einer Unterschutzstellung sowohl der gesamten Flächen als auch des einzelnen Baumes.