Für folgende Gebiete und Straßen gelten derzeit Ortsabrundungs- und Einbeziehungssatzungen. Die Pläne sind nicht digital abrufbar, können aber jederzeit im Bauamt eingesehen werden.
Ortsabrundungssatzungen
- Am Bach
- Weisham
Einbeziehungssatzungen
- Seiserstraße
- Mairhausenstraße
- Kreuzstraße
- Am Anger
- Eichet Süd