Aufgabe des Behindertenbeauftragten ist es vor allem den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung über die besonderen Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu informieren und zu beraten, sowie Impulse für eine Fortentwicklung der Behindertenpolitik auf kommunaler Ebene zu geben. Der Behindertenbeauftragte soll die spezifischen Anliegen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie Anregungen von Behindertenverbänden und :Wohlfahrtsverbänden einbringen. Er ist auch Ansprechpartner für einzelne Menschen mit Behinderung und unterstützt diese in ihren Bemühungen um Teilhabe und Rehabilitation.
Grenzen der Unterstützung:
Der Behindertenbeauftragte hat keine Möglichkeit, Behörden oder anderen Stellen Weisungen zu erteilen, beziehungsweise ein bestimmtes Handeln vorzuschreiben. Eine Einzelfallprüfung beziehungsweise Rechtsberatung darf von einem Behindertenbeauftragten nicht vorgenommen werden, dies ist Rechtsanwälten sowie verschiedenen Beratungsorganisationen vorbehalten.
Der Posten des Behindertenbeauftragten ist derzeit nicht besetzt.