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Aktuelles

Bürgerbüro

Bürgerbüro

Bürgerbüro mit Bürgerinformation

Im Bürgerbüro erhalten Sie eine schnelle Information darüber wer im Rathaus für Ihr Anliegen zuständig ist.

Zusätzlich erhalten Sie folgendes direkt:

  • Formularservice - Ausgabe und Weiterleitung der Anträge
    • Sie erhalten Formulare zum Wohngeld, Kindergeld, Landeserziehungsgeld
  • Ausgabe von abzuholenden Ausweisdokumente - Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
  • Beantragung von Führungszeugnissen
  • Fundangelegenheiten
  • KFZ-Abmeldungen u. Stilllegungen
  • Meldebescheinigungen
    • Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
    • Sie darf nur Daten zum Familien- und Vornamen, zum Doktorgrad, zum Geburtsdatum, zur Anschrift, zum Tag des Ein- und Auszugs sowie zum Datum der An- oder Abmeldung enthalten.
    • Damit der Nachweis ausgestellt wird, müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Bescheinigung darf nur den Antragsstellenden persönlich ausgehändigt werden.
  • Fischereischeine
    • Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.
    • Fischereischein beantragen, benötigte Dokumente
      • Prüfungszeugnis der Fischereischein-Prüfung
      • aktuelles Passbild hochkant und in Farbe
      • Personalauswei oder Reisepass
  • Behindertenparkausweis
    • Um auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken zu dürfen, benötigt man einen besonderen blauen Parkausweis: den "Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union": Dieser blaue Parkausweis gilt in allen Ländern der europäischen Union und außerdem in Albanien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Island, Jugoslawien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Ukraine und Weißrussland.
    • Um den blauen Parkausweis zu beantragen -benötigt man einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen

      • aG (außergewöhnlich gehbehindert)
      • oder Bl (blind)

      Außerdem können seit Anfang 2009 folgende Personen den blauen Parkausweis erhalten:

      • Contergangeschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie)
      • und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme)

      Der Parkausweis ist personenbezogen und nicht auf andere übertragbar. Er ist nicht auf ein bestimmtes Auto eingetragen, sondern auf den Inhaber. Daher kann er immer dann zum Einsatz kommen, wenn die berechtigte Person fährt oder gefahren wird.

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