Naturdenkmäler gemäß Art. 9 BayNatSchG
Als Naturdenkmäler versteht man Einzelschöpfungen der Natur, deren Erhalt im öffentlichen Interesse liegt aufgrund hervorragender Schönheit, Seltenheit oder Eigenartökologischer, wissenschaftlicher, geschichtlicher, volks- oder heimatkundlicher Bedeutung.
Im Gemeindegebiet sind zwei Eichen als Naturdenkmale ausgewiesen:
- Eiche an der Chiemseestraße (Einmündung Otto-Strobl-Weg)
- Eiche an der Engelländerstraße (in Richtung Hitzelsberg)