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Umwelt

Naturdenkmäler

Naturdenkmäler gemäß Art. 9 BayNatSchG

Als Naturdenkmäler versteht man Einzelschöpfungen der Natur, deren Erhalt im öffentlichen Interesse liegt aufgrund hervorragender Schönheit, Seltenheit oder Eigenartökologischer, wissenschaftlicher, geschichtlicher, volks- oder heimatkundlicher Bedeutung.

Im Gemeindegebiet sind zwei Eichen als Naturdenkmale ausgewiesen:

  • Eiche an der Chiemseestraße (Einmündung Otto-Strobl-Weg)
  • Eiche an der Engelländerstraße (in Richtung Hitzelsberg)

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