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Bebauungsplan Hitzelsberg

Bebauungsplan Hitzelsberg: Verfahren wieder aufgenommen

Nachdem nun im Hintergrund für längere Zeit die Planungen liefen, konnte ein erster Entwurf für einen Bebauungsplan des Hitzelsberges vorgestellt werden.

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer touristischen Nutzung in Form eines Chaletdorfes mit Gastronomie, Spa- und Sportbereichen.

Die hierfür erforderliche Erschließung soll über die bestehenden Zufahrtsstraßen (Hitzelsbergstraße und Engelländerstraße) gutachterlich geprüft werden.

Der städtebauliche Entwurf des Chaletdorfes und alle baulichen Maßnahmen sind so geplant, dass sie die naturräumlichen Besonderheiten des Hitzelsberges und die vorhandenen schützenswerten Biotopflächen respektieren.

Durch den Bebauungsplan kann die Dichte der Bebauung, Maß und Art der Nutzung der Gebäude, die touristische Nutzung und auch die Freihaltung gewisser Flächen geregelt werden. Sollte der Hitzelsberg einmal verkauft werden oder der Besitzer wechseln, so gilt der Bebauungsplan auch weiterhin für einen möglichen Rechtsnachfolger.

Der Gemeinderat fasste nach ausführlicher Diskussion mit großer Mehrheit den Aufstellungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan. Das alte, bereits vor 2020 in Gang gesetzte Bebauungsplanverfahren mit Hotelgebäude und Erschließungsstraße wurde somit außer Kraft gesetzt und beendet. Der neue Bebauungsplan enthält nun, wie mit den Initiatoren der damaligen Bürgerinitiative vereinbart, die Erschließungsstraße vom Kreisverkehr aus nicht mehr. Zudem konnte die Versiegelung der Flächen deutlich, um mehr als 2000m2, verringert werden und die Bebauung durch die Chalets aufgelockert werden.

Die Chalets sollen größtenteils aus Naturmaterialen wie Stein oder Holz hergestellt werden. Die genauen Höhen und die Dichte der Bebauung für die jeweiligen Baufelder wird im nächsten Schritt des Bauleitplanverfahrens geregelt.

Weiter müssen sämtliche bereits bestehende Gutachten, wie das artenschutzrechtliche Gutachten, fortgeschrieben und aktualisiert werden. Diese werden im Laufe des Verfahrens öffentlich vorgestellt und ausgelegt, so dass interessierte Bürger die Möglichkeit zur Einsicht haben.

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