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Einbeziehungssatzung

Einbeziehungssatzung „Otto-Strobl-Weg“

Zur Schaffung von Wohnraum für einheimische junge Familien hat sich der Gemeinderat entschlossen, Freiflächen im Bereich des Otto-Strobl-Wegs durch eine Einbeziehungssatzung zum Bauland umzuwandeln. Die Baugrundstücke befinden sich bereits in privater Hand einheimischer Familien.

Eine Einbeziehungssatzung bezieht einzel­ne unbebaute Außenbereichsflächen in bebauten Ortsteil ein und schafft erstmalig Baurecht.

Ursprünglich sollte ein neuer Bebauungsplan für dieses Gebiet aufgestellt werden, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung war hierfür bereits durchgeführt und vom Gemeinderat gebilligt. Im Juli 2023 ist allerdings die Rechtsgrundlage für dieses Verfahren aufgrund eines Beschlusses des EuGH weggefallen, weswegen nun das Verfahren durch eine Einbeziehungssatzung erfolgen soll.

Die Einbeziehungssatzung „Otto-Strobl-Weg“ wurde in der Sitzung vom 11.01.2024 beschlossen. Bereits am 09.11.2023 wurden die Unterlagen dazu gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgte vom 28.11.2023 – 05.01.2014. Aus der öffentlichen Auslegung gingen keine Stellungnahmen ein.

 Von behördlicher Seite wurden u. a. Stellungnahmen vom Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten; (Bereich Forsten und Bereich Landwirtschaft), von der Deutschen Bahn AG, Die Autobahn AG des Bundes, Landratsamt Rosenheim – Immissionsschutz, Regierung von Oberbayern und das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim abgegeben. Diese wurden in die Einbeziehungssatzung eingearbeitet.

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