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Anleingebot am Chiemseeuferweg

Gemeinderat diskutiert über Anleingebot für Hunde am Chiemseeuferweg und von der UNB vorgeschlagene Wegeverbote

Der Chiemsee ist als größter See Bayerns aufgrund seiner Vielfalt an Lebensräumen, Tieren und Pflanzen ein Schutzgebiet von internationaler Bedeutung. Gerade für zahlreiche, auch seltene und bedrohte Vogelarten ist er ein wichtiges Brut-, Rast- und Durchzugsgebiet. Gleichzeitig ist der Chiemsee durch seine idyllische Lage in der malerischen Voralpenkulisse und das vielfältige Freizeitangebot ein großer Besuchermagnet. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass dieses Spannungsfeld zunehmend Konflikte mit sich bringt. Die Gemeinde Bernau am Chiemsee beschäftigt deshalb im Rahmen eines Projektes mit dem AuV seit letztem Jahr Ranger, die sich speziell um eine naturverträgliche Erholungsnutzung am Chiemsee kümmern.

Die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Rosenheim (UNB) hat in den letzten Jahren versucht, an einzelnen Brennpunkten und zeitlich beschränkt, besucherlenkende und besucherleitende Maßnahmen am Chiemsee einzuführen. Aufgrund von Rückmeldungen von Chiemseegemeinden, Bürgern oder auch Jägern und aufgrund Beobachtungen der UNB wurde deutlich, dass umfassendere und verbindlichere Regelungen notwendig sind.

Daher will die UNB im Bereich des Vogelschutzgebietes Chiemsee eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese soll den Besucherverkehr (Fußgänger und Radfahrer) auf die bestehenden Wege beschränken und ein Anleingebot für Hunde (kurze Leine) verfügen. Die Nutzung der bestehenden Freizeitwege (v.a. Chiemseerundweg/-uferweg) bleibt dabei im Wesentlichen erhalten. Es ist vorgesehen, nur untergeordnete Wege (in den Gemeindebereichen von Bernau, Breitbrunn, Gstadt und Prien) zu sperren. Von Sperrungen oder Nutzungseinschränkungen nicht betroffen sind Hafenanlagen, offizielle Parkplätze und Straßen sowie ausgewiesene Badebereiche. Letztere sollen im Regelungsbereich der Gemeinden verbleiben.

Die geplanten Regelungen sollten im Rahmen der Allgemeinverfügung für das Vogelschutzgebiet am Chiemsee im Bereich des Landkreises Rosenheim erlassen werden.

Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der UNB für das Hundeanleingebot am Uferweg einstimmig zu und folgte somit den anderen Chiemseegemeinden, die diesen Beschluss bereits getroffen haben.

Über die Sperrung einzelner Wege erfolgte eine gesonderte Abstimmung. Das Gremium sprach sich dafür aus, den Weg an der Autobahn zu sperren, die beiden anderen Wege sollen – gegen den Vorschlag der UNB – offen gehalten werden.

Anleingebot Chiemsee

(Überblick über die vorgeschlagenen Wegeverbote: gesperrt werden soll nur der Weg an der Autobahn. Die anderen beiden Wege sollen weiter nutzbar bleiben)

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